Der „Jah­res­heiz­wär­me­be­darf“ defi­niert den jähr­li­chen Heiz­wär­me­be­darf eines Gebäu­des. Es han­delt sich hier­bei also um die Ener­gie, die von der hei­zungs­tech­ni­schen Anla­ge unter den vor­ge­schrie­be­nen Bedin­gun­gen jähr­lich zur Behei­zung bereit­zu­stel­len ist. Gemes­sen wird der Jah­res­heiz­wär­me­be­darf in Kilo­watt­stun­den pro Qua­drat­me­ter und Jahr.

Wofür ist die Ermitt­lung die­ses Bedarfs kon­kret gut?

Der Wert, der mit dem Jah­res­heiz­wär­me­be­darf defi­niert wird, ist maß­geb­lich für die Aus­stel­lung eines Wär­me­schutz­nach­wei­ses (gemäß Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung). Zudem wird über die­se Bedarfs­zahl auch der Ener­gie­stan­dard für ein Gebäu­de festgelegt.

Wich­tig: Durch die­se Bedarfs­zahl wird ledig­lich die Ein­ord­nung der Gebäu­de­qua­li­tät im Ver­gleich zu ande­ren Immo­bi­li­en ermöglicht.