Der Lie­gen­schafts­zins ist eine wich­ti­ge Grö­ße zur Wert­ermitt­lung von Ren­di­te­ob­jek­ten. Er gibt das zu erwar­ten­de Ver­hält­nis zwi­schen Ein­nah­men und Kauf­preis der Immo­bi­lie an und gibt Aus­kunft über den zu erwar­ten­den lang­fris­ti­gen Wert einer Immo­bi­lie. Die Wert­ent­wick­lung lässt sich anhand des Lie­gen­schafts­zins eben­falls abschätzen.

Wie wird der Lie­gen­schafts­zins berechnet?

Der Lie­gen­schafts­zins eines Grund­stü­ckes wird von ört­li­chen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen in Gemein­den ermit­telt. Zur Berech­nung wer­den ver­schie­de­ne Aspek­te berücksichtigt:

  • Kauf­preis der Liegenschaft
  • Jah­res­rein­ertrag
  • Boden­wert
  • Art und Grö­ße der Liegenschaft
  • Bau­jahr der Immobilie
  • Rest­nut­zungs­dau­er

Was sagt der Lie­gen­schafts­zins aus?

Je nach Eigen­schaf­ten des Objek­tes fällt der Zins­satz unter­schied­lich aus. Ein­fa­mi­li­en­häu­ser haben in der Regel einen gerin­ge­ren Lie­gen­schafts­zins als Büro­ge­bäu­de, da die Ren­di­te­er­war­tun­gen bei Büro­ge­bäu­den meist höher aus­fal­len. Hier ist das Risi­ko für Miet­aus­fäl­le aller­dings höher. Ein gerin­ger Lie­gen­schafts­zins steht somit für eine hohe Wert­sta­bi­li­tät und gerin­ge­re Ren­di­te. Ist der Zins­satz hoch, erhö­hen sich Ren­di­te und Risi­ko ebenfalls.

Der Zins­satz wird in Pro­zent­satz ange­ge­ben. Ein Ein­fa­mi­li­en­haus weist übli­cher­wei­se einen Lie­gen­schafts­zins­satz von etwa 1 – 3,5 % auf. Gewer­be­im­mo­bi­li­en lie­gen mit einem Zins­satz von cir­ca 5 – 9 wesent­lich höher. Um eine genaue Ermitt­lung des Lie­gen­schafts­zins zu erhal­ten, soll­te ein pro­fes­sio­nel­ler Immo­bi­li­en­gut­ach­ter beauf­tragt werden.