Die Mietfläche gibt an, wie groß die Fläche ist, die einem Mieter beziehungsweise einer Mieteinheit zugeordnet ist. Diese wird im Mietvertrag vermerkt.
Wohnzwecke und Nicht-Wohnzwecke
Bei der Berechnung der Mietfläche wird zwischen Fläche zu Wohnzwecken und Nicht-Wohnzwecken unterschieden. Die Mietfläche zu Wohnzwecken wird üblicherweise auch Wohnfläche genannt. Zur Berechnung kommen in der Regel wie die Wohnflächenverordnung (WoFIV) oder die Berechnung nach DIN-Norm 277 zum Einsatz. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist die Anwendung der WoFIV verbindlich.
Typische Mietflächen
Als Wohnfläche werden Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Wohnzimmer, Flur, sowie weitere ausgebaute und beheizbare Flächen gezählt. Ausgebaute Keller und Dachböden können ebenfalls zum Wohnraum zählen.
Mietflächen zu Nicht-Wohnzwecken, auch Nutzflächen genannt, können nicht bewohnt werden. Dazu zählen Keller und Dachboden, wenn sie nicht zum Wohnen ausgebaut worden sind.
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