Die „Rentenschuld“ ist eine untergeordnete Art der Grundschuld. Hierbei erhalten die Berechtigten regelmäßig zu bestimmten Terminen Geld aus dem Grundstück. Im Vorfeld ist der Betrag festzulegen, mit dem die Ablösung der Rentenschuld realisierbar ist (§ 1199 Abs. 2 BGB). Wichtig: Das Recht zur Ablösung hat hierbei lediglich der Eigentümer.
Kompakt im Überblick:
- Ist ein Grundpfandrecht
- Rente als regelmäßige Zahlung aus der Immobilie
- Wird im Grundbuch eingetragen
- Ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden
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