Die „Ren­ten­schuld“ ist eine unter­ge­ord­ne­te Art der Grund­schuld. Hier­bei erhal­ten die Berech­tig­ten regel­mä­ßig zu bestimm­ten Ter­mi­nen Geld aus dem Grund­stück. Im Vor­feld ist der Betrag fest­zu­le­gen, mit dem die Ablö­sung der Ren­ten­schuld rea­li­sier­bar ist (§ 1199 Abs. 2 BGB). Wich­tig: Das Recht zur Ablö­sung hat hier­bei ledig­lich der Eigentümer.

Kom­pakt im Überblick:

  • Ist ein Grundpfandrecht
  • Ren­te als regel­mä­ßi­ge Zah­lung aus der Immobilie
  • Wird im Grund­buch eingetragen
  • Ist nicht an eine per­sön­li­che For­de­rung gebunden

 

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