Das Sachwertverfahren ist eines der drei Verfahren zur Marktwertermittlung eines Grundstückes. Diese sind offiziell in § 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung festgehalten. Bei dem Sachwertverfahren liegt der Fokus auf der Bausubstanz der Immobilie. Häufig wird das Verfahren zur Überprüfung des Vergleichswert- oder Ertragswertverfahrens angewendet. Überdies wird das Sachwertverfahren bei folgenden Immobilien angewendet:
- Einfamilienhäuser in ländlichen Gegenden, in denen nicht ausreichend Vergleichsimmobilien vorhanden sind
- Industrie- / Gewerbeimmobilien
- denkmalgeschützten Immobilien
- Infrastruktur
Berechnung des Marktwertes
Das Sachwertverfahren gilt als das aufwendigste Verfahren zur Marktwertbestimmung. Folgende fünf Schritte müssen durchgeführt werden:
- Bodenwertberechnung (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert)
- Herstellungskosten (Regel-Herstellungskosten x Bruttogrundfläche)
- Gebäude-Sachwertberechnung (Herstellungskosten – Alterswertminderung)
- Vorläufigen Sachwert berechnen (Gebäude-Sachwert + Bodenwert)
- Endgültigen Sachwert berechnen (Vorläufiger Sachwert x Marktanpassungsfaktor)
Da für das Sachwertverfahren viele Faktoren eine wichtige Rolle spielen, sollten Sie stets einen professionellen Immobiliengutachter beauftragen, um den Marktwert Ihres Objektes zu bestimmen.