Das Sach­wert­ver­fah­ren ist eines der drei Ver­fah­ren zur Markt­wert­ermitt­lung eines Grund­stü­ckes. Die­se sind offi­zi­ell in § 15 der Immo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung fest­ge­hal­ten. Bei dem Sach­wert­ver­fah­ren liegt der Fokus auf der Bau­sub­stanz der Immo­bi­lie. Häu­fig wird das Ver­fah­ren zur Über­prü­fung des Ver­gleichs­wert- oder Ertrags­wert­ver­fah­rens ange­wen­det. Über­dies wird das Sach­wert­ver­fah­ren bei fol­gen­den Immo­bi­li­en angewendet:

  • Ein­fa­mi­li­en­häu­ser in länd­li­chen Gegen­den, in denen nicht aus­rei­chend Ver­gleichs­im­mo­bi­li­en vor­han­den sind
  • Indus­trie- / Gewerbeimmobilien
  • denk­mal­ge­schütz­ten Immobilien
  • Infra­struk­tur

Berech­nung des Marktwertes

Das Sach­wert­ver­fah­ren gilt als das auf­wen­digs­te Ver­fah­ren zur Markt­wert­be­stim­mung. Fol­gen­de fünf Schrit­te müs­sen durch­ge­führt werden:

  1. Boden­wert­be­rech­nung (Grund­stücks­flä­che x Bodenrichtwert)
  2. Her­stel­lungs­kos­ten (Regel-Her­stel­lungs­kos­ten x Bruttogrundfläche)
  3. Gebäu­de-Sach­wert­be­rech­nung (Her­stel­lungs­kos­ten – Alterswertminderung)
  4. Vor­läu­fi­gen Sach­wert berech­nen (Gebäu­de-Sach­wert + Bodenwert)
  5. End­gül­ti­gen Sach­wert berech­nen (Vor­läu­fi­ger Sach­wert x Marktanpassungsfaktor)

Da für das Sach­wert­ver­fah­ren vie­le Fak­to­ren eine wich­ti­ge Rol­le spie­len, soll­ten Sie stets einen pro­fes­sio­nel­len Immo­bi­li­en­gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Markt­wert Ihres Objek­tes zu bestimmen.