„Teilflächen“, auch unselbstständige Flächen genannt, sind für gewöhnlich von einer wirtschaftlichen Einheit abgetrennt. Zu diesen unselbstständigen Flächen zählen Vorland‑, Vorderland‑, Vorgarten‑, Seitenland- sowie Hinterland-Flächen. All diese Flächen können sowohl bebaut als auch nicht bebaut sein. Sie können genauso nicht bebaubar oder sogar beschränkt sein. Damit möchte man erreichen, dass der Gemeinbedarf erfüllt werden kann.
Wie ermittelt man den Wert einer Teilfläche?
Mittels der „Differenzwertmethode“ kann man diesen Wert berechnen. Im ersten Schritt werden die Vermögensvor- und ‑nachteile berücksichtigt. Wenn dies erfolgt ist, wird der Wert des Grundstückes vor einer Abtretung ermittelt. Gleich im Anschluss vergleicht man das Ergebnis mit dem Wert des Restgrundstückes.
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