Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei Verfahren zur Marktwertermittlung eines Grundstückes. Diese sind offiziell in § 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung festgehalten. Das Verfahren gilt als das präziseste und stellt den aktuellen Markt realistisch dar. Bei dem Vergleichswertverfahren werden vergleichbare Immobilien oder Grundstücke betrachtet, die vor Kurzem in der Nachbarschaft verkauft worden sind. Da genügend Vergleichsimmobilien vorhanden sein müssen, wird das Verfahren besonders bei Privatimmobilien häufig angewendet. Um einen genauen Vergleich zu bieten, sollten möglichst viele Immobilien mit diesen ähnlichen Eigenschaften vorhanden sein:
- Lage
- Größe
- Alter
- Zustand
- Bodenbeschaffenheit
- Grundstücksgestaltung
- Erschließungsgrad
Indirektes Vergleichswertverfahren
Sollten nicht ausreichend Vergleichsobjekte vorhanden sein, kann das indirekte Vergleichsverfahren angewendet werden. Hierzu werden Immobilien, die in der Vergangenheit verkauft worden sind, gesammelt und nach Kriterien wie Lage, Alter etc. segmentiert und ein Durchschnittspreis pro Quadratmeter wird berechnet. Der Quadratmeterpreis wird dann mit der Quadratmeteranzahl der zu ermittelnden Immobilie multipliziert.