Der Markt­wert, auch als Ver­kehrs­wert bekannt, gibt Aus­kunft dar­über, wel­cher Wert auf dem aktu­el­len Immo­bi­li­en­markt für eine bestimm­te Immo­bi­lie erzielt wer­den kann. Er wird von einem Immo­bi­li­en­gut­ach­ter wäh­rend einer Markt­wert­ana­ly­se berech­net. Für ein genau­es Ergeb­nis soll­te stets ein pro­fes­sio­nel­ler Immo­bi­li­en­gut­ach­ter beauf­tragt wer­den, da der Markt­wert von vie­len Fak­to­ren abhän­gig ist.

Wie wird der Markt­wert ermittelt?

Die Ver­fah­ren zur Markt­wert­ermitt­lung sind offi­zi­ell in der Immo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung festgehalten:

Der Markt­wert soll­te vor jeder Eigen­tums­über­ga­be ermit­telt wer­den. Dies kann zum Bei­spiel bei Kauf, Ver­kauf, Schei­dung, Erb­schaft oder Schen­kung der Fall sein.