Verwaltungskosten gehören zu den Verwaltungsleistungen und beschreiben alle Kosten, die für den Vermieter durch die Verwaltung entstehen. Dazu zählen unter anderem:
- Geschäftsführungskosten
- Einrichtungen
- Arbeitskräfte
- Büroartikel
- Gebühren
Verwaltungskosten sind nicht als Betriebskosten zu werten und dürfen daher nicht in der jährlichen Nebenkostenabrechnung der Mieter aufgeführt werden. Eine geringe Pauschale kann dennoch in der Miete vereinbart werden. Die Miete kann durch steigende Verwaltungskosten allerdings nicht erhöht werden.
In Ihrer Nebenkostenabrechnung dürfen also keine Kosten für die Hausverwaltung oder Ähnliches aufgeführt werden.
Für Vermieter gibt es dennoch eine Möglichkeit, die Verwaltungskosten zu reduzieren. Sie können diese nämlich in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.