Unter „Zubehörflächen“ versteht man im Baurecht alle nutzbaren Teile eines Grundstückes, die keine Bauflächen darstellen. Damit sind beispielsweise Vorgärten oder Hofflächen gemeint. Diese Grundstücksflächen, beziehungsweise Raumgebilde, sind selbst nicht abgeschlossen, jedoch für jedermann erkennbar mit geschützten Räumen örtlich sowie funktional eng verbunden.
Sie spielen mit dem Gedanken, sich den Traum von Eigenheim zu verwirklichen? Wir von der Immobiliengutachter Rhein-Ruhr GmbH sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es rund ums Thema Immobilien geht. Zu unserem Leistungskatalog gehören unter anderem die Marktwertanalyse sowie die Wohnflächenberechnung. Jetzt unverbindlich informieren!