In einem Gut­ach­ten wer­den neben der bestehen­den Nut­zung, den bestehen­den Miet- bezie­hungs­wei­se Pacht­ver­trä­ge auch die wert rele­van­ten „Zustands­merk­ma­le“ einer Immo­bi­lie beschrie­ben. Dar­un­ter fällt bei­spiels­wei­se die Objekt­la­ge, die bau­li­che Aus­nut­zung, der Zustand sowie die Aus­stat­tung der bau­li­chen Anla­gen. Aber auch Bau­män­gel oder über­durch­schnitt­li­che Instand­hal­tung wer­den hier­bei aufgegriffen.

Wei­te­re Zustandsmerkmale:

  • Rech­te sowie Belastungen
  • Nutz­bar­keit
  • War­te­zeit
  • Umwelt­ein­flüs­se
  • Boden­be­schaf­fen­heit

 

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