Unter der „Zweitwohnungssteuer“ versteht man eine kommunale Verbrauchs- und Aufwandssteuer, welche die jeweiligen Gemeinden erheben dürfen. Diese Regelung ist im Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes verankert. Insbesondere große Universitätsstädte/Pendlerstädte, wie es München und Hamburg sind, machen Gebrauch von dieser Steuer.
Weshalb gibt es die kommunale Verbrauchs- und Aufwandssteuer?
Im Wesentlichen dient die Zweitwohnungssteuer zum kommunalen Ausgleich von entstehenden Kosten durch Pendler:innen, da eine Gemeinde lediglich Gelder für Einwohner:innen mit Hauptsitz in ihrem Zuständigkeitsbereich zugesagt bekommt. Auf der anderen Seite muss man sagen, dass eher selten bewohnte Zweitwohnsitze Kosten für die Kommunen verursachen. Eines der Hauptziele dieser Verbrauchs- und Aufwandssteuer ist es, eine für die Einwohner:innen günstigere Ummeldung als Hauptwohnsitz zu veranlassen.
Wer muss jetzt diese Steuer zahlen?
- Wenn Sie in einer Stadt/ Gemeinde eine weitere Wohnung beziehen möchten, in welcher die Zweitwohnungssteuer grundsätzlich erhoben wird. Hierbei spielt es keinerlei Relevanz, ob Sie Mieter:in oder sogar Eigentümer:in sind.
- Wenn Sie aufgrund Ihres Jobs in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes in eine Zweitwohnung ziehen möchten. Um die anfallende Steuer kommen Sie nicht drumherum, allerdings können Sie von Ausnahmen profitieren.
- Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums in eine Wohnung in der Nähe von Ihrer Universität ziehen möchten, obwohl Sie beispielsweise auch noch bei Ihren Eltern gemeldet sind. Das muss aber nicht immer der Fall sein, da manche Gemeinden aus Kulanz von der Steuer absehen.
- Wenn Sie eine Ferienwohnung besitzen, welche Sie gelegentlich auch selbst nutzen. Einige Gemeinden handeln aber auch sehr steuerzahlerfreundlich, sodass nur ein Teil von der Steuer anfällt, da Ihnen die Ferienwohnung schließlich nur anteilsmäßig zur Verfügung steht.
Grundsätzlich ist die Satzung der Zweitwohnungssteuer Aufgabe der entsprechenden Kommune. Sie regelt demnach, ob und wie viel Verbrauchs- und Aufwandssteuer gezahlt werden müssen. Informieren Sie sich daher im Vorhinein auf der Homepage der entsprechenden Stadt/Gemeinde.
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