Nicht selten werden beim Hauskauf Brandgefahren in elektrischen Anlagen aufgrund mangelnder Sachkenntnis im Umgang mit elektrischen Einrichtungen nicht rechtzeitig oder gar nicht erkannt.
Dabei sind Isolationsfehler elektrischer Anlagen die mit am häufigsten vorkommenden Brandursachen. Die Zerstörung oder Beschädigung des Isolierstoffes, insbesondere bei Kabeln und Leitungen, hat je nach Art der Schädigung verschiedene Fehlerströme zur Folge:
• geringe und kleine Fehlerströme,
• Glimmentladungsströme,
• unvollkommene Kurzschlussströme (Lichtbögen)
• vollkommene Kurzschlussströme.
Die Auswirkung von Fehlerströmen aufgrund von Isolationsfehlern kann verheerende Ausmaße annehmen. So kann ein kleiner Isolationsfehler über Monate und sogar Jahre hinweg unbemerkt bleiben, bis aus ihm dann schließlich ein äußerst energiereicher Lichtbogen entsteht, der dann sofort einen Brand auslösen kann.
Die Überlastung von elektrischen Leitern, z. B. in Form von ausgeglühten Leitungsadern, stellt heute keine Seltenheit mehr dar. Häufig liegt der Überlastung eine Erweiterung einer elektrischen Anlage zugrunde, ohne dass zuvor überprüft wurde, inwieweit diese entsprechend ihrer Dimensionierung weitere Verbraucherlasten aufnehmen kann. Die Folge sind Überlasterscheinungen an Kabeln, Leitungen oder anderen elektrischen Betriebsmitteln wie ausgeglühte Leitungsadern oder verschmorte Klemmen, die dann eine potenzielle Brandgefahr darstellen.
Elektrische Anlagen sind keine starren Gebilde, die nach ihrer Errichtung für immer unverändert bleiben. Vielmehr sind sie als dynamische Systeme anzusehen, die auf elektrische, mechanische, oder umweltbedingte Veränderungen reagieren. Um die Betriebssicherheit elektrischer Anlagen im Sinne der DIN VDE 0105–100 elektrischer Anlagen sowie die Schutzmaßnahmen innerhalb elektrischer Anlagen gewährleisten zu können, müssen elektrische Betriebsmittel regelmäßig gewartet werden. Ein Zuwiderhandeln kann im Schadensfall im Hinblick auf die Festlegungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Provisorische Elektroinstallationen
„Nichts hält länger als ein Provisorium“. Diese Aussage ist keine Banalität, sondern kennzeichnet vielmehr den Praxisalltag. Immer wieder verlangen Betreiber die „schnelle, provisorische Inbetriebnahme“ von elektrischen Anlagen. Das Ergebnis solcher nicht fachgerechten Eingriffe in elektrische Installationen sind häufig brand- und unfallgefährliche Provisorien, die aufgrund von z. B. schlechten Leitungsverbindungen und unzulässiger Verlegung von Kabeln und Leitungen, durch unzureichende Befestigung von Betriebsmitteln und auch durch falsche Auswahl von Betriebs- oder Verbrauchsmitteln schnell zur Brandursache werden können.
Falsch geplante, errichtete oder betriebene Beleuchtungsanlagen stellen in der Praxis ebenfalls eine Brandgefahr dar. Gerade bei Leuchtstofflampen können schon im normalen Betrieb außen an den Lampenelektroden Temperaturen zwischen 60 °C und 70 °C erreicht werden. Im Fehlerfall – z. B. im Dauereinschaltzustand – erreichen Temperaturen bis 160 °C, wobei die Temperaturen innerhalb der Lampe an den Elektroden zwischen 600 °C und 800 °C betragen können
Elektrische Betriebsmittel wie Steckdosen und Schalter, die ohne vor-geschriebene Brandschutzvorkehrungen (z. B. Brandschutzunterlagen, flammwidrige Hohlwanddosen) auf oder in brennbare Baustoffe (z. B. Holz, Hohlverkleidungen, Möbel usw.) montiert werden, sind als brandgefährlich einzustufen. Ohne die vorgeschriebenen Brandschutzvorkehrungen ist der Sicherheitsabstand der elektrischen Betriebsmittel zu brennbaren Baustoffen nicht mehr ausreichend. Im Fehlerfall, z. B. bei einem Kurzschluss, kann infolge eines Lichtbogens die Zündtemperatur des brennbaren Baustoffs schon vor der Abschaltung durch das Überstromschutzorgan erreicht werden.
In der Praxis anzutreffen sind oft Elektroinstallationen, die durch elektrotechnische Laien vorgenommen wurden. Solche Elektroinstallationen berücksichtigen zum einen keine geltenden Vorschriften, zum anderen werden Sie mit elektrotechnisch ungeeigneten Materialien ausgeführt und sind fast immer brand- und unfallgefährlich. Klare Kernaussage der DIN VDE 100010:1995–05 sowie diverser behördlicher Vorschriften ist, dass Arbeiten in elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte vorgenommen werden dürfen, womit einem elektrotechnischen Laien die Montage und Reparatur elektrischer Betriebsmittel nicht zuletzt im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes untersagt ist. Beim Zuwiderhandeln können zumindest im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Oberhausen, 14.12.2017
Ihr Immobiliengutachter
Alfred Stegmann
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