Bei Kauf oder Verkauf von Immobilien handelt es sich in unserer Zeit um eine hochkomplexe Dienstleistung. Vorausgesetzt, die Maklerin oder der Makler versteht sein Handwerk und übt diese gewissenhaft aus.
- Ein guter Makler ist jemand, der dem verkaufenden Immobilienbesitzer und dem kaufenden Erwerber Sicherheit bei der Durchführung eines Rechtsgeschäftes mit großer Tragweite gibt. Ein guter Makler ist kein Architekt oder Bauingenieur, aber er versteht etwas davon und kann den Unterhaltungszustand einer Immobilie beurteilen.
- Ein guter Makler muss kein Sachverständiger sein. Aber er muss in der Lage sein, den Wert einer Immobilie genau zu bestimmen, da kleinste Fehler bei der Wertermittlung bereits erhebliche Vermögensschäden verursachen.
- Ein guter Makler ist kein Psychologe, aber er muss die Sorgen seiner Klienten ernst nehmen und verstehen. Entscheidungen im privaten Immobilienverkauf werden fast immer auf emotionaler Ebene getroffen.
- Ein guter Makler ist kein Werbefachmann, aber er muss eine Immobilie in seinen Eigenschaften präsentieren und zu Umgestaltungsmöglichkeiten beraten können.
- Ein guter Makler ist kein Kriminalist, aber er muss Daten schützen, Geldwäsche verhindern und das Verkaufsobjekt und deren Bewohner vor kriminellen Interessen schützen.
- Ein guter Makler ist kein Jurist, aber er kennt die Bedeutungen von juristischen Klauseln und ist ein zuverlässiger Informant für den ausführenden Notar.
Und wenn ein Makler diese Aufgaben richtig erfüllt, braucht er sich für seine Courtage nicht schämen. Denn dann ist er jeden Cent der Courtage wert.
Der Maklereid wurde erstmals 1567 ausgesprochen und war bis zum Inkrafttreten des allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches im Jahr 1861 gebräuchlich. Seit jeher war diesen Ehrenleuten mit tadellosem Leumund vorbehalten. Der geschworene Eid mahnte zur Hilfsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Klarheit, Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Treue
„Ich schwöre,… das ich in meinem mir anbefohlnen Mäklerdienst mich getreu und redlich will verhalten, den Kauffmann nach meinem besten Verstande und Gewissen aufrichtig bedienen, was mir anvertrauet, zu deren Besten richten, keine eigenen Handlungen oder Kauffmannschaft nach Factoreyen für mich selbstens treiben, noch durch andere treiben lassen, …“
(aus: „Die Ordnung der Mäkler beneb t Taxa der beeydigten Mäkler“, 1679)
Sprechen Sie mich an, bevor Sie einer Maklerin oder einem Makler Ihr Vertrauen schenken. Durch meine langjährige Tätigkeit kenne ich viele seriös und handwerklich gut arbeitende Immobilienmakler/innen, aber auch die Glücksritter und Gelegenheitsmakler. Nicht die Größe, nicht die Selbstdarstellung und auch nicht der Umfang der Kundendatei ist maßgebend, sondern der Fleiß und das Geschick der einzelnen Person. Fragen Sie mich, ich helfe gern.
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