Vor­sicht! Brand­ge­fahr bei unsach­ge­mä­ßer Elektroinstallation!

Nicht sel­ten wer­den beim Haus­kauf Brand­ge­fah­ren in elek­tri­schen Anla­gen auf­grund man­geln­der Sach­kennt­nis im Umgang mit elek­tri­schen Ein­rich­tun­gen nicht recht­zei­tig oder gar nicht erkannt.

Dabei sind Iso­la­ti­ons­feh­ler elek­tri­scher Anla­gen die mit am häu­figs­ten vor­kom­men­den Brand­ur­sa­chen. Die Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung des Iso­lier­stof­fes, ins­be­son­de­re bei Kabeln und Lei­tun­gen, hat je nach Art der Schä­di­gung ver­schie­de­ne Feh­ler­strö­me zur Folge:

• gerin­ge und klei­ne Fehlerströme,
• Glimmentladungsströme,
• unvoll­kom­me­ne Kurz­schluss­strö­me (Licht­bö­gen)
• voll­kom­me­ne Kurzschlussströme.

Die Aus­wir­kung von Feh­ler­strö­men auf­grund von Iso­la­ti­ons­feh­lern kann ver­hee­ren­de Aus­ma­ße anneh­men. So kann ein klei­ner Iso­la­ti­ons­feh­ler über Mona­te und sogar Jah­re hin­weg unbe­merkt blei­ben, bis aus ihm dann schließ­lich ein äußerst ener­gie­rei­cher Licht­bo­gen ent­steht, der dann sofort einen Brand aus­lö­sen kann.

Die Über­las­tung von elek­tri­schen Lei­tern, z. B. in Form von aus­ge­glüh­ten Lei­tungs­adern, stellt heu­te kei­ne Sel­ten­heit mehr dar. Häu­fig liegt der Über­las­tung eine Erwei­te­rung einer elek­tri­schen Anla­ge zugrun­de, ohne dass zuvor über­prüft wur­de, inwie­weit die­se ent­spre­chend ihrer Dimen­sio­nie­rung wei­te­re Ver­brau­cher­las­ten auf­neh­men kann. Die Fol­ge sind Über­las­t­er­schei­nun­gen an Kabeln, Lei­tun­gen oder ande­ren elek­tri­schen Betriebs­mit­teln wie aus­ge­glüh­te Lei­tungs­adern oder ver­schmor­te Klem­men, die dann eine poten­zi­el­le Brand­ge­fahr darstellen.

Elek­tri­sche Anla­gen sind kei­ne star­ren Gebil­de, die nach ihrer Errich­tung für immer unver­än­dert blei­ben. Viel­mehr sind sie als dyna­mi­sche Sys­te­me anzu­se­hen, die auf elek­tri­sche, mecha­ni­sche, oder umwelt­be­ding­te Ver­än­de­run­gen reagie­ren. Um die Betriebs­si­cher­heit elek­tri­scher Anla­gen im Sin­ne der DIN VDE 0105–100 elek­tri­scher Anla­gen sowie die Schutz­maß­nah­men inner­halb elek­tri­scher Anla­gen gewähr­leis­ten zu kön­nen, müs­sen elek­tri­sche Betriebs­mit­tel regel­mä­ßig gewar­tet wer­den. Ein Zuwi­der­han­deln kann im Scha­dens­fall im Hin­blick auf die Fest­le­gun­gen des Ener­gie­wirt­schafts­ge­set­zes (EnWG) zu straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen führen.

Pro­vi­so­ri­sche Elektroinstallationen

„Nichts hält län­ger als ein Pro­vi­so­ri­um“. Die­se Aus­sa­ge ist kei­ne Bana­li­tät, son­dern kenn­zeich­net viel­mehr den Pra­xis­all­tag. Immer wie­der ver­lan­gen Betrei­ber die „schnel­le, pro­vi­so­ri­sche Inbe­trieb­nah­me“ von elek­tri­schen Anla­gen. Das Ergeb­nis sol­cher nicht fach­ge­rech­ten Ein­grif­fe in elek­tri­sche Instal­la­tio­nen sind häu­fig brand- und unfall­ge­fähr­li­che Pro­vi­so­ri­en, die auf­grund von z. B. schlech­ten Lei­tungs­ver­bin­dun­gen und unzu­läs­si­ger Ver­le­gung von Kabeln und Lei­tun­gen, durch unzu­rei­chen­de Befes­ti­gung von Betriebs­mit­teln und auch durch fal­sche Aus­wahl von Betriebs- oder Ver­brauchs­mit­teln schnell zur Brand­ur­sa­che wer­den können.

Falsch geplan­te, errich­te­te oder betrie­be­ne Beleuch­tungs­an­la­gen stel­len in der Pra­xis eben­falls eine Brand­ge­fahr dar. Gera­de bei Leucht­stoff­lam­pen kön­nen schon im nor­ma­len Betrieb außen an den Lam­pen­elek­tro­den Tem­pe­ra­tu­ren zwi­schen 60 °C und 70 °C erreicht wer­den. Im Feh­ler­fall – z. B. im Dau­er­ein­schalt­zu­stand – errei­chen Tem­pe­ra­tu­ren bis 160 °C, wobei die Tem­pe­ra­tu­ren inner­halb der Lam­pe an den Elek­tro­den zwi­schen 600 °C und 800 °C betra­gen können

Elek­tri­sche Betriebs­mit­tel wie Steck­do­sen und Schal­ter, die ohne vor-geschrie­­be­­ne Brand­schutz­vor­keh­run­gen (z. B. Brand­schutz­un­ter­la­gen, flamm­wid­ri­ge Hohl­wand­do­sen) auf oder in brenn­ba­re Bau­stof­fe (z. B. Holz, Hohl­ver­klei­dun­gen, Möbel usw.) mon­tiert wer­den, sind als brand­ge­fähr­lich ein­zu­stu­fen. Ohne die vor­ge­schrie­be­nen Brand­schutz­vor­keh­run­gen ist der Sicher­heits­ab­stand der elek­tri­schen Betriebs­mit­tel zu brenn­ba­ren Bau­stof­fen nicht mehr aus­rei­chend. Im Feh­ler­fall, z. B. bei einem Kurz­schluss, kann infol­ge eines Licht­bo­gens die Zünd­tem­pe­ra­tur des brenn­ba­ren Bau­stoffs schon vor der Abschal­tung durch das Über­strom­schutz­or­gan erreicht werden.

In der Pra­xis anzu­tref­fen sind oft Elek­tro­in­stal­la­tio­nen, die durch elek­tro­tech­ni­sche Lai­en vor­ge­nom­men wur­den. Sol­che Elek­tro­in­stal­la­tio­nen berück­sich­ti­gen zum einen kei­ne gel­ten­den Vor­schrif­ten, zum ande­ren wer­den Sie mit elek­tro­tech­nisch unge­eig­ne­ten Mate­ria­li­en aus­ge­führt und sind fast immer brand- und unfall­ge­fähr­lich. Kla­re Kern­aus­sa­ge der DIN VDE 100010:1995–05 sowie diver­ser behörd­li­cher Vor­schrif­ten ist, dass Arbei­ten in elek­tri­schen Anla­gen nur durch Elek­tro­fach­kräf­te vor­ge­nom­men wer­den dür­fen, womit einem elek­tro­tech­ni­schen Lai­en die Mon­ta­ge und Repa­ra­tur elek­tri­scher Betriebs­mit­tel nicht zuletzt im Sin­ne des Ener­gie­wirt­schafts­ge­set­zes unter­sagt ist. Beim Zuwi­der­han­deln kön­nen zumin­dest im Scha­dens­fall straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen folgen.

Ober­hau­sen, 14.12.2017
Ihr Immobiliengutachter
Alfred Stegmann

 

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