Wie Sie Grund­er­werb­steu­er in NRW sparen

Grunderwerbsteuer in NRW sparen

Der Kauf einer Immo­bi­lie bringt vie­le ver­schie­de­ne Kos­ten für den Käu­fer mit sich. Unter ande­rem wird die Grund­er­werb­steu­er nach dem Kauf fäl­lig. Die Höhe der Zah­lung hängt vom jewei­li­gen Bun­des­land und dem Kauf­preis der Immo­bi­lie ab. Je nach Bun­des­land vari­iert der Steu­er­satz zwi­schen 3,5 und 6,5 % des Kauf­prei­ses. In Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len ist die Steu­er 6,5 % hoch und somit bei dem Höchst­satz. Glück­li­cher­wei­se gibt es eini­ge Mög­lich­kei­ten, wie Sie Grund­er­werb­steu­er in NRW spa­ren. Das Land unter­stützt Käu­fer in dem Bun­des­land seit 2022 zudem mit einer För­de­rung. Wel­che Bedin­gun­gen dabei gel­ten und ob sich die Steu­er sonst umge­hen lässt, lesen Sie hier.

Wann wird die Grund­er­werb­steu­er fällig?

Nach­dem Sie den nota­ri­el­len Kauf­ver­trag unter­schrie­ben haben, dau­ert es nicht lang, bis Sie Post vom Finanz­amt erhal­ten. Mit dem Schrei­ben des Finanz­am­tes wer­den Sie zur Zah­lung der Steu­er auf­ge­for­dert und ab die­sem Zeit­punkt läuft die Frist zur Zah­lung. Ab Ein­gang des Bescheids haben Sie vier Wochen Zeit, um die Grund­er­werb­steu­er zu zahlen.

Wer ist von der Steu­er befreit?

Ver­kau­fen Sie eine Immo­bi­lie oder ein Grund­stück an Fami­li­en­mit­glie­der ers­ten Gra­des, sind die­se von der Zah­lung der Grund­er­werb­steu­er befreit. Soll­ten Sie Ihr Haus oder Ihre Woh­nung also an Ihre Kin­der, Enkel oder Ehe­part­ner ver­kau­fen, wird die Steu­er nicht fäl­lig. Anders­her­um gilt dies natür­lich eben­falls. Der Ver­kauf zwi­schen Geschwis­tern zählt hier nicht. Bei Geschwis­tern han­delt es sich laut BGB näm­lich nicht um Ver­wandt­schaft gera­der Linie, son­dern um soge­nann­te Sei­ten­li­ni­en. Die Grund­er­werbs­steu­er muss also regu­lär gezahlt werden.

Bei einer geerb­ten Immo­bi­lie ent­fällt die Grund­er­werb­steu­er eben­falls. Aller­dings kom­men hier in vie­len Fäl­len Erb­schafts­steu­ern auf Sie zu, die gezahlt wer­den müssen.

Grund­er­werb­steu­er abschreiben

In man­chen Fäl­len kann die Grund­er­werb­steu­er von der Ein­kom­mens­steu­er abge­setzt wer­den. Dies ist bei aus­schließ­li­cher Selbst­nut­zung aller­dings nicht mög­lich. Für Unter­neh­mer, die ihr gekauf­tes Gebäu­de zum Arbei­ten nut­zen, kann das Abschrei­ben aller­dings inter­es­sant sein. Nut­zen Sie die gekauf­te Immo­bi­lie etwa gewerb­lich als Büro­ge­bäu­de, Restau­rant oder Bou­tique, müs­sen Sie die Steu­er nicht zah­len. Nut­zen Sie nur einen Teil Ihres Grund­stü­ckes zum Arbei­ten, etwa als ein Stu­dio oder Ate­lier, muss nur für den pri­vat genutz­ten Teil Grund­er­werb­steu­er gezahlt werden.

Das Glei­che gilt auch für Ver­mie­ter. Ver­mie­ten Sie eine Immo­bi­lie, die Sie gekauft haben, kön­nen Sie die Grund­er­werb­steu­er als Teil der Anschaf­fungs­kos­ten abschrei­ben. Ver­teilt über die Nut­zungs­dau­er des Gebäu­des, wer­den die Kos­ten dann abgeschrieben.

Grund­er­werb­steu­er in NRW spa­ren | NRW.Zuschuss Wohneigentum

Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len möch­te Käu­fer von Immo­bi­li­en in ihrem Bun­des­land unter­stüt­zen. Daher erhal­ten die­se seit August 2022 den NRW.Zuschuss Wohn­ei­gen­tum. Zwei Pro­zent der Grund­er­werb­steu­er kön­nen zurück­ge­for­dert wer­den. Der Höchst­satz der Zah­lung limi­tiert sich dabei auf 100.000 €. So las­sen sich in NRW eine Men­ge Steu­ern spa­ren. Ins­ge­samt hat das Bun­des­land 400 Mil­lio­nen Euro dazu bereit­ge­stellt. Der Antrag kann online über das Por­tal der NRW.Bank gestellt werden.

Wer kann die För­de­rung beantragen?

Der Zuschuss rich­tet sich an Käu­fer, die eine Immo­bi­lie oder ein zu bebau­en­des Grund­stück im Jahr 2022 erwor­ben haben. Der nota­ri­ell beglau­big­te Kauf­ver­trag muss dazu zwi­schen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 unter­schrie­ben wor­den sein. Bei dem Kauf muss es sich außer­dem um selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum han­deln. Der Käu­fer darf die Immo­bi­lie also nicht ver­mie­ten oder gewerb­lich nut­zen, wenn er die För­de­rung erhal­ten möch­te. Recht­lich reicht hier eine Eigen­nut­zungs­dau­er von drei Jah­ren aus, nach die­sem Zeit­raum dür­fen Sie die Immo­bi­lie gewerb­lich nut­zen, ohne zu ris­kie­ren, den Zuschuss zurück­zah­len zu müssen.

Eben­so muss der Kauf selbst­ver­ständ­lich grund­er­werb­steu­er­pflich­tig sein. Immo­bi­li­en, die von Fami­li­en­mit­glie­dern ers­ten Gra­des gekauft wor­den sind oder ver­erbt wor­den, erhal­ten das För­der­geld somit nicht.

Wie kann ich den NRW.Zuschuss beantragen?

Seit August 2022 kön­nen die Anträ­ge online gestellt wer­den. Der Zeit­raum wur­de ver­län­gert, sodass die Bean­tra­gung auch 2023 noch mög­lich ist. Der Antrag kann aus­schließ­lich online über das Por­tal gestellt wer­den. Zusen­dun­gen von Doku­men­ten per Post oder E‑Mail ist ungül­tig. Ange­dacht war ein Bear­bei­tungs­zeit­raum von sie­ben Wochen pro Antrag. Die­ser hat sich durch hohe Nach­fra­ge aller­dings ver­zö­gert, sodass das Land mit Ver­zö­ge­run­gen rech­net. Nach der Bear­bei­tung Ihres Antra­ges erhal­ten Sie einen Bewil­li­gungs­be­scheid mit genau­em Auszahlungsdatum.

Wel­che Infor­ma­tio­nen wer­den benötigt?

Für die Bear­bei­tung Ihres Antra­ges wer­den eini­ge Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te zum Kauf der Immo­bi­lie benö­tigt. Fol­gen­de Infor­ma­tio­nen soll­ten Sie vor der Bean­tra­gung bei­sam­men haben:

  • Ihre Steu­er-ID
  • Ort der Immobilie
  • Aus­weis­do­ku­men­te und Legitimationsunterlagen
  • Nota­ri­ell beur­kun­de­ter Kaufvertrag
  • Grund­er­werbs­steu­er­be­scheid plus Zah­lungs­nach­weis (etwa in Form eines Kontoauszuges)
  • Mel­de­be­schei­ni­gung mit Adres­se der Immo­bi­lie als Haupt­wohn­sitz (kann inner­halb von drei Jah­ren nach Antrag­stel­lung nach­ge­reicht werden)
  • IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung

Son­der­fäl­le

Kann ich den Zuschuss auf bean­tra­gen, wenn ich nur einen Teil mei­ner Immo­bi­lie selbst benut­ze? Ja, das geht. Dazu benö­ti­gen Sie Nach­wei­se über die Grö­ße des selbst­ge­nutz­ten Teils des Gebäu­des. Sie erhal­ten den Rabatt dann auch nur für den selbst­ge­nutz­ten Teil.

Der Kauf wur­de in Form einer Gesell­schaft (GbR) abge­wi­ckelt, kann ich den Zuschuss trotz­dem erhal­ten? Nein. Der NRW.Zuschuss rich­tet sich aus­schließ­lich an natür­li­che Personen.

Pro­fes­sio­nel­le Unterstützung

Sie sehen, dass sich in Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len eine Men­ge Steu­ern mit­hil­fe des Zuschus­ses spa­ren las­sen. Statt der hohen Grund­er­werb­steu­er müs­sen Sie so nur noch 4,5 % zah­len – das ist weni­ger als in den meis­ten ande­ren Bundesländern.

Sie sind noch auf der Suche, nach der rich­ti­gen Eigen­heim? Als Immo­bi­li­en­gut­ach­ter sind wir Ihre Ansprech­part­ner rund um das The­ma Immo­bi­li­en. Mit unse­rer pro­fes­sio­nel­len Kauf­be­glei­tung kön­nen auch Sie sich den Traum des per­fek­ten Eigen­heims erfüllen.

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