Die Grundsteuer wird, abhängig vom Bundesland, auf unterschiedliche Weise berechnet. Dabei wird in einem Großteil der Bundesländer, um genau zu sein elf, (darunter Berlin und Nordrhein-Westfalen), ein einheitliches Verfahren angewandt. Das Gesetz, das diese Methode festlegt, gelang zuletzt in Kritik und wird mitunter vom Steuerrechtler Gregor Kirchhof als verfassungswidrig gehalten. Diese Form der Kalkulation habe laut Aussagen des Präsidenten des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, deutliche Mehrbelastungen für die Steuerzahler zur Folge, doch was steckt genau dahinter?
Was ist die Grundsteuer?
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird normalerweise von Eigentümer gezahlt, da sie auf den Grundbesitz erhoben wird. Darunter fallen sowohl Grundstücke mit den darauf befindlichen Gebäuden, als auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Sie gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen für die Gemeinden, da sie zur Finanzierung der örtlichen Infrastruktur, also Schulen, Büchereien, Straßen und vielem mehr dient. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums beläuft sich die Summe auf jährlich an die 15 Mrd. Euro.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Noch bis 2025 wird die Grundsteuer wie folgt berechnet:
Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz
Zukünftige Änderungen
Zukünftige Änderungen
In Zukunft, genauer gesagt ab 2025, soll statt des Einheitswertes der Wert des Grundbesitzes/ der Grundsteuerwert eingesetzt werden. Für diesen sind mitunter Parameter wie Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksfläche, Grundstücksart und Gebäudealter entscheidend. Unabhängige Gutachterausschüsse sind dann für die Ermittlung der Bodenrichtwerte verantwortlich.
Anlässlich des neuen Gesetzes müssen ab 2025 an die 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Bis zum 31. Dezember 2024 steht es den Ländern frei, vom Bundesrecht abweichende Regelungen herauszuarbeiten.
Kritik an der neuen Grundsteuer
Kritik an der neuen Grundsteuer
Ein neu erstelltes Rechtsgutachten lässt nun Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der aktuellen Reform der Grundsteuer in Deutschland aufkommen. Das besagte Bundesmodell, welches Gegenstand des juristischen Gutachtens ist, wurde von Olaf Scholz (SPD), zu dem Zeitpunkt noch Finanzminister und heute aktueller Bundeskanzler, etabliert. Schon zu Anfang wurde es seitens Steuerexperten als umständlich und kompliziert eingestuft.
Kirchhof kritisiert diverse Punkte, darunter auch der Bodenrichtwert, welcher die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes veranlasst. Als Grundlage für den Wert dienen Grundstückskaufpreise sowie die statistische Nettokaltmiete. Da es den Bundesländern selbst überlassen ist, welche Berechnungsmodelle zur Hilfe genommen werden, kann dies in unterschiedlichen Steuerbelastungen für ähnliche Immobilien resultieren. Neben dem Bodenrichtwert spielen auch Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz eine Rolle in der Berechnung.
Überdies sind der Verfassungsrechtler und viele weitere Experten der Meinung, dass die Grundsteuer durch das neue Gesetz „kompliziert, intransparent und ungerecht“ sei, einige Kriterien „realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig“ und „(i)ndividuelle öffentlich-rechtliche Merkmale“ keine Berücksichtigung fänden.
Das Alter des Gebäudes wird ebenfalls als Kritikpunkt angeführt, da es auch nicht im Sinne des Gleichheitssatzes läge.
Fehlerhafte Werte und die Nicht-Beachtung von wertmindernden Faktoren führten nach Kirchhof zu zu hohen Bewertungen der Immobilien und somit verfassungswidrigen Überbelastungen.
Diese Länder gehen mit gutem Beispiel voran
Diese Länder gehen mit gutem Beispiel voran
In
- Hamburg,
- Niedersachsen,
- Hessen,
- Baden-Württemberg und
- Bayern
wurden eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Nach den modernen Steuergesetzen wird dementsprechend nur eine überschaubare Anzahl von Parametern benötigt, welche sich überdies noch in naher Zukunft komplett digital anwenden lassen. Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler (BdSt), welche Kirchhof mit dem Gutachten beauftragt haben, fordern, dass Bundesländer, in denen derzeit noch das Bundesmodell Anwendung findet, auf das eben angerissene Grundsteuersystem umsteigen sollen. Ein solcher Wechsel ist jedoch momentan noch unwahrscheinlich.
Verbände wollen eine Klagewelle auslösen
Verbände wollen eine Klagewelle auslösen
Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuer ist in vielen Ländern eine Klagewelle nicht auszuschließen. Die beiden zuvor genannten Verbände rufen Eigentümer in Berlin, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen zum Einspruch auf. Dieser soll wegen der von den Finanzämtern verschickten Bescheide und der darauf basierenden Berechnung der Grundsteuer eingelegt werden. Haus & Grund und der BdSt beabsichtigen, in den 5 Ländern mit Musterklagen vor Gericht zu ziehen.
Die Empfänger der Bescheide sollten sich diese aufmerksam und zeitnah durchgehen und auf Fehler prüfen. Dafür hilft der Vergleich des Bescheids mit den in der Steuererklärung enthaltenen Informationen und Werten. Fehlerhafte Angaben können schlimmstenfalls zu einer falschen Besteuerung führen, welches nicht unbedingt den Eigentümer und somit auch Vermieter schaden kann, sondern auch den Mieter, da die Grundsteuer vollständig auf sie umgelegt werden kann. Bei unsachgemäßen Auffälligkeiten haben Steuerzahler vier Wochen Zeit, um zu widersprechen und dies dem Finanzamt zu melden.
Nicht immer lohnt sich ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid, da er vordergründig den Lobbyverbänden bei ihrer Klage zugutekommt. Sind keine Fehler vorhanden und ein Einspruch wird ausschließlich mit der Begründung verfassungsrechtlicher Bedenken eingereicht, ist die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs nicht so hoch.
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