Bau­spa­ren – wann und für wen ist es sinnvoll?

Bausparen Bausparvertrag

Das The­ma Bau­spa­ren scheint an Rele­vanz ver­lo­ren zu haben, da seit 2013 ein kon­ti­nu­ier­li­cher Rück­gang an abge­schlos­se­nen Bau­spar­ver­trä­gen in Deutsch­land zugrun­de liegt. Es ist eine von vie­len Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten, die bereits seit Jahr­zehn­ten prak­ti­ziert wird und Spar- und Dar­le­hens­ver­trag vereint.

Seit jeher gibt es geteil­te Mei­nun­gen und wie immer hängt es von indi­vi­du­el­len Aspek­ten ab, ob Bau­spa­ren die rich­ti­ge Wahl ist. Mit Blick auf die Zukunft und einem mög­li­cher­wei­se dro­hen­den Anstieg der Zin­sen soll­te der Abschluss eines Bau­spar­ver­trags zumin­dest ernst­haft in Erwä­gung gezo­gen wer­den. Doch wie genau funk­tio­niert Bau­spa­ren und was gibt es zu beachten?

Was ist ein Bausparvertrag?

Zunächst soll­te jedem das Kon­zept des Bau­spar­ver­trags klar sein. Der Grund­ge­dan­ke besteht dar­in, dass zukünf­ti­ge Eigentümer:innen eine gewis­se Zeit lang bestimm­te Beträ­ge ein­zah­len, die das Bau­spar­gut­ha­ben bil­den. Befin­det sich genug Geld auf dem Bau­spar­kon­to, kann ein Dar­le­hen aus­ge­zahlt wer­den, wel­ches für wohn­wirt­schaft­li­che Zwe­cke genutzt wer­den muss.

Die Beson­der­heit liegt dar­in, dass der Zins­satz für das Dar­le­hen, aber auch für die vor­an­ge­hen­de Spar­pha­se im Vor­hin­ein fest­ge­schrie­ben wird und kei­nen Zins­schwan­kun­gen unter­liegt. Dies bie­tet den Sparer:innen vor allem in Zei­ten stei­gen­der Zin­sen mehr Sicher­heit. Darlehensnehmer:innen sind aller­dings an ver­schie­de­ne Ein­schrän­kun­gen und Bedin­gun­gen, wie mit­un­ter dem Ablauf der Min­dest­spar­zeit, gebunden.

Der kon­kre­te Ablauf des Bausparens

Es gibt drei Pha­sen, jedoch soll­te vor­ab natür­lich noch die Höhe der Bau­spar­sum­me bestimmt wer­den. Da beim Bau­spa­ren das Geld in der Regel in die (Teil-)Finanzierung der eige­nen Immo­bi­lie oder in Instand­hal­tungs­rück­la­gen oder Moder­ni­sie­run­gen die­ser fließt, sind die Beträ­ge nicht so hoch, wie es bei Bau­kre­di­ten der Fall ist. Üblich sind 50.000 € bis 100.000 €(teils auch 10.000 € bis 200.000 €). Da bei Ver­trags­schluss nor­ma­ler­wei­se nicht bekannt ist, wie viel Geld spä­ter genau gebraucht wird, kann es vor­kom­men, dass die Sum­me zu hoch oder zu nied­rig gewählt wird.

Was noch zu berück­sich­ti­gen ist

Abschluss­kos­ten

Noch bevor die ers­ten Euros auf das Gut­ha­ben ein­ge­hen, befin­det sich das Kon­to im Minus, da nach Ver­trags­schluss als Ers­tes die soge­nann­ten Abschluss­kos­ten gezahlt wer­den müs­sen. Die­se sind in Höhe von rund 1,0 – 1,6 % der Bau­spar­sum­me und kön­nen bei ent­spre­chend hohen Beträ­gen auch im drei­stel­li­gen Bereich lie­gen. (Bei einer Sum­me von zum Bei­spiel 50.000 € wür­den sich die Abschluss­kos­ten auf 500 – 800 € belaufen)

Wer aller­dings nach der Spar­pha­se den Ver­trag auf­löst, erhält die Abschluss­ge­büh­ren nicht zurück. Nur, wenn der Ver­trag inner­halb von zwei Wochen nach Ver­trags­schluss wider­ru­fen wird, kann das Geld zurück­er­stat­tet werden.

Vor­aus­dar­le­hen

Es kann eini­ge Jah­re dau­ern, bis das Dar­le­hen aus­ge­zahlt wird, doch die pas­sen­de oder sogar Traum­im­mo­bi­lie wird schon vor­her gefun­den. Obwohl die gesam­te Immo­bi­lie nicht aus­schließ­lich durch das Bau­spa­ren finan­ziert wird, ist für Mög­lich­kei­ten gesorgt, bei denen das Geld schon vor Ablauf der Spar­pha­se aus­ge­zahlt wird.

  • For­­ward-Dar­­le­hen/ Vorausdarlehen
  • Bau­spar­so­fort­fi­nan­zie­rung
  • Kombikredit/ Kom­bi­dar­le­hen
  • Kon­stant­dar­le­hen

Sie alle mei­nen das­sel­be, näm­lich die Kom­bi­na­ti­on aus einem klas­si­schen Bau­spar­ver­trag und einem end­fäl­li­gen Dar­le­hen. Dabei wird erst ein Dar­le­hens­ver­trag abge­schlos­sen und zeit­gleich Bau­spar­be­trä­ge ein­ge­zahlt. Das Vor­aus­dar­le­hen wird nicht sofort/ fort­lau­fend getilgt, son­dern durch den Bau­spar­ver­trag abge­löst, sobald die­ser zutei­lungs­reif ist.

Das erspar­te Gut­ha­ben dient zur Til­gung eines Teils des Dar­le­hens und der übri­ge wird zu einem Bau­spar­dar­le­hen umge­schul­det. Wie bei einem Annui­tä­ten­dar­le­hen sind Til­gung und Zins Bestand­tei­le der monat­li­chen Rate, jedoch kann hier­bei im Ver­gleich dazu die Pro­vi­si­on höher aus­fal­len, bezie­hungs­wei­se der Gesamt­ef­fek­tiv­zins niedriger.

Ein gewis­ses Risi­ko besteht bei der Bau­spar­so­fort­fi­nan­zie­rung, wenn die Lauf­zeit des Vor­aus­dar­le­hens abläuft, noch bevor der Ver­trag zutei­lungs­reif ist. In die­sem Sze­na­rio bedarf es einer zusätz­li­chen Zwi­schen­fi­nan­zie­rung, des­sen Zins­satz höher aus­fal­len könn­ten, wodurch die anfal­len­den Kos­ten noch stär­ker in die Höhe stei­gen würden.

Bezüg­lich des Effek­tiv­zin­ses herrscht bei eini­gen Bau­spar­kas­sen nicht die nöti­ge Trans­pa­renz. Für den Ver­gleich von Kre­di­ten wer­den die effek­ti­ven Jah­res­zin­sen zura­te gezo­gen. Dies gestal­tet sich zum Teil kom­pli­ziert bei Bau­spar­ver­trä­gen, da bei Kom­bikre­di­ten die Zin­sen und Raten erst fest­ste­hen, wenn die­se auch am Ende der Zins­bin­dung zuge­teilt wer­den. Kommt das Ende der Zins­bin­dung noch vor der Zutei­lungs­rei­fe, ist der Ver­gleich nur schwer möglich.

Staat­li­che Förderung

Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men kön­nen von unter­schied­li­cher staat­li­cher För­de­rung pro­fi­tie­ren. Die Woh­nungs­bau­prä­mie kommt für Ein­zel­per­so­nen mit einem zu ver­steu­ern­den Jah­res­ein­kom­men bis maxi­mal 35.000 € (bei Ehe­paa­ren 70.000 €) infra­ge. Maxi­mal kön­nen 70 bzw. 140 € (10 % auf höchs­tens 700/ 1.400 €) erhal­ten wer­den und dies auch nur, wenn nicht bereits die nächs­te För­der­mög­lich­keit bean­sprucht wird und jähr­lich min­des­tens 50 € ein­ge­zahlt werden.

Die­sel­ben Kri­te­ri­en gel­ten auch für die Arbeit­neh­mer­spar­zu­la­ge: Hier sind Men­schen mit einem Bru­t­­to-Jah­­res­ein­­kom­­men bis maxi­mal 17.900 € (bei Ver­hei­ra­te­ten sind es 35.800 €) berech­tigt und erhal­ten 9 % auf maxi­mal 470/ 940 €. Somit lägen die Zuschüs­se bei 43 €/ 86 €. Dies erfolgt in Ver­bin­dung mit ver­mö­gens­wirk­sa­men Leis­tun­gen (VL), die von dem/der Arbeitgeber:in gezahlt werden.

Bausparen

Dazu soll­te erwähnt wer­den, dass bei Inan­spruch­nah­me die­ser staat­li­chen För­der­mit­tel das Geld auch nur zur Finan­zie­rung wohn­wirt­schaft­li­cher Zwe­cke ein­ge­setzt wer­den kann.

Des Wei­te­ren gibt es Wohn-Ries­­ter, wel­ches 175 € für Erwach­se­ne bereit­hält (Grund­zu­la­ge), wie auch Kin­der­zu­la­gen, die ent­we­der bei 185 € oder 300 €pro Kind lie­gen (je nach­dem, ob es vor oder nach 2008 gebo­ren wur­de). Vor­aus­ge­setzt wird, dass Bau­spa­ren­de 4 % des sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Ein­kom­mens abzgl. der Zula­gen (Min­dest­ei­gen­be­trag) einzahlen.

Alter Bau­spar­ver­trag

Bau­spar­kas­sen dür­fen die Ver­trä­ge grund­sätz­lich 10 Jah­re nach der Zutei­lung kün­di­gen. Alte Bau­spar­ver­trä­ge loh­nen sich nicht für sie, wenn sie nied­rig ver­zinst sind. Kommt es zu einer Kün­di­gung, kön­nen die Spa­ren­den, wenn es schlecht läuft, kei­ne Treue­prä­mi­en und Bonus­zin­sen mehr erhalten.

Eini­ge Spar­kas­sen legen den Kund:innen einen Tarif­wech­sel nahe, der nied­ri­ge­re Dar­le­hens­zin­sen ver­spricht. Dabei kann nicht nur der Anspruch auf den Bonus­zins ver­ge­hen, son­dern das bis dahin gespar­te Gut­ha­ben kann sich auch ver­rin­gern, wenn die Ein­zah­lun­gen rück­wir­kend nied­ri­ger ver­zinst wer­den. Oft­mals erwei­sen sich also Alt­ver­trä­ge für die Kund:innen ren­ta­bler als neue, wes­halb die Spar­kas­sen ver­su­chen, die­se zu kündigen.

Vor- und Nachteile

  • Zins­si­cher­heit

  • Güns­ti­ge Darlehenszinsen
  • Staat­li­che Förderung
  • Son­der­til­gun­gen möglich
  • Kein Ein­trag ins Grund­buch bei Bau­spar­sum­men bis   50.000 €

  • Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Finanzierungsmodellen
  • nied­ri­ge Guthabenzinsen

  • lan­ge War­te­zeit bis zur Zuteilungsreife

  • rela­tiv kur­ze Zeit für Til­gung des Bauspardarlehens

  • hohe Til­gungs­ra­ten

  • Abschluss­kos­ten

  • Effek­tiv­zins höher als Sollzins

Für wen und wann lohnt es sich?

Bau­spa­ren ver­bin­det, wie es der Name ver­rät, Spa­ren und Bau­en – dabei lohnt es sich nicht für die­je­ni­gen, die in ers­ter Hin­sicht Spa­ren wol­len. Viel­mehr eig­net es sich gera­de bei güns­ti­gen Zin­sen oder abseh­bar stei­gen­den Zin­sen, da ein nied­ri­ger Zins­satz in der Zukunft für ein güns­ti­ges Dar­le­hen sorgt. Da die Zins­ent­wick­lung bei Bau­spar­ver­trä­gen nicht so schnell ver­läuft, wie auf dem Finan­zie­rungs­markt, resul­tie­ren dar­aus güns­ti­ge Kon­di­tio­nen für Interessent:innen – ein Bau­spar­ver­trag stellt somit einen Schutz vor hohen Bau­zin­sen dar.

Bau­spa­ren soll­te, wer Geld für

  • Moder­ni­sie­run­gen,
  • Reno­vie­run­gen,
  • (ener­ge­ti­sche) Sanierungen,
  • Instand­hal­tung,
  • Anschluss­fi­nan­zie­rung, aber auch
  • Neu­bau und
  • Kauf von Immobilien

benö­tigt. Für die bei­den letz­ten Punk­te reicht ein Bau­spar­ver­trag allein in der Regel nicht aus, doch kann er trotz­dem beim Auf­wen­den der Startsum­me oder bei der Teil­fi­nan­zie­rung nütz­lich sein.

Jun­ge Leu­te unter 25 Jah­ren kön­nen außer­or­dent­lich beim Bau­spa­ren pro­fi­tie­ren, da sie nicht nur von vie­len Bau­spar­kas­sen Boni erhal­ten, son­dern auch, da sie bei Erhalt der Woh­nungs­bau­prä­mie nicht zur wohn­wirt­schaft­li­chen Ver­wen­dung des Gelds ver­pflich­tet sind.

Auch für Per­so­nen und jun­ge Fami­li­en, die sich in abseh­ba­rer Zukunft eine eige­ne Immo­bi­lie anschaf­fen möch­ten oder bereits im Besitz davon sind und Geld zur Moder­ni­sie­rung in den nächs­ten Jah­ren zur Sei­te legen wol­len, ist ein Bau­spar­ver­trag eine lukra­ti­ve Opti­on. Die­ses The­ma kann in ver­schie­de­nen Lebens­la­gen erneut auf­tau­chen, da an jeder Immo­bi­lie frü­her oder spä­ter Arbei­ten anfal­len und nicht alle Eigentümer:innen das nöti­ge Eigen­ka­pi­tal besitzen.

Fazit

Der Traum vom Eigen­heim kann für vie­le Men­schen durch ver­schie­de­ne For­men der Finan­zie­rung in greif­ba­re Nähe rücken. Zur rei­nen Geld­an­la­ge ist Bau­spa­ren nicht geeig­net, da es deut­lich bes­se­re Kon­di­tio­nen bei ande­ren Ver­fah­ren zu ergat­tern gibt. Sinn­voll ist es dann, wenn sich (zukünf­ti­ge) Eigentümer:innen vor stei­gen­den Bau­zin­sen schüt­zen und sich einen nied­ri­gen Zins­satz sichern möchten.

Da es vie­le ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten bei Bau­spar­ver­trä­gen gibt und jede Bau­spar­kas­se unter­schied­li­che Kon­di­tio­nen anbie­tet, soll­te unbe­dingt ein aus­führ­li­cher Ver­gleich vor­ge­nom­men wer­den, damit Vor­tei­le dar­aus gezo­gen wer­den kön­nen. Bera­tungs­ge­sprä­che mit erfah­re­nen Sach­ver­stän­di­gen kön­nen zu einer neu­tra­len Sicht auf die Mög­lich­kei­ten ver­hel­fen und dazu füh­ren, dass Auftraggeber:innen die für sie per­sön­lich idea­le Lösung finden.

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