Der Kauf einer Immobilie bringt viele verschiedene Kosten für den Käufer mit sich. Unter anderem wird die Grunderwerbsteuer nach dem Kauf fällig. Die Höhe der Zahlung hängt vom jeweiligen Bundesland und dem Kaufpreis der Immobilie ab. Je nach Bundesland variiert der Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. In Nordrhein-Westfalen ist die Steuer 6,5 % hoch und somit bei dem Höchstsatz. Glücklicherweise gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie Grunderwerbsteuer in NRW sparen. Das Land unterstützt Käufer in dem Bundesland seit 2022 zudem mit einer Förderung. Welche Bedingungen dabei gelten und ob sich die Steuer sonst umgehen lässt, lesen Sie hier.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nachdem Sie den notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben, dauert es nicht lang, bis Sie Post vom Finanzamt erhalten. Mit dem Schreiben des Finanzamtes werden Sie zur Zahlung der Steuer aufgefordert und ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist zur Zahlung. Ab Eingang des Bescheids haben Sie vier Wochen Zeit, um die Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Wer ist von der Steuer befreit?
Verkaufen Sie eine Immobilie oder ein Grundstück an Familienmitglieder ersten Grades, sind diese von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit. Sollten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung also an Ihre Kinder, Enkel oder Ehepartner verkaufen, wird die Steuer nicht fällig. Andersherum gilt dies natürlich ebenfalls. Der Verkauf zwischen Geschwistern zählt hier nicht. Bei Geschwistern handelt es sich laut BGB nämlich nicht um Verwandtschaft gerader Linie, sondern um sogenannte Seitenlinien. Die Grunderwerbssteuer muss also regulär gezahlt werden.
Bei einer geerbten Immobilie entfällt die Grunderwerbsteuer ebenfalls. Allerdings kommen hier in vielen Fällen Erbschaftssteuern auf Sie zu, die gezahlt werden müssen.
Grunderwerbsteuer abschreiben
In manchen Fällen kann die Grunderwerbsteuer von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dies ist bei ausschließlicher Selbstnutzung allerdings nicht möglich. Für Unternehmer, die ihr gekauftes Gebäude zum Arbeiten nutzen, kann das Abschreiben allerdings interessant sein. Nutzen Sie die gekaufte Immobilie etwa gewerblich als Bürogebäude, Restaurant oder Boutique, müssen Sie die Steuer nicht zahlen. Nutzen Sie nur einen Teil Ihres Grundstückes zum Arbeiten, etwa als ein Studio oder Atelier, muss nur für den privat genutzten Teil Grunderwerbsteuer gezahlt werden.
Das Gleiche gilt auch für Vermieter. Vermieten Sie eine Immobilie, die Sie gekauft haben, können Sie die Grunderwerbsteuer als Teil der Anschaffungskosten abschreiben. Verteilt über die Nutzungsdauer des Gebäudes, werden die Kosten dann abgeschrieben.
Grunderwerbsteuer in NRW sparen | NRW.Zuschuss Wohneigentum
Nordrhein-Westfalen möchte Käufer von Immobilien in ihrem Bundesland unterstützen. Daher erhalten diese seit August 2022 den NRW.Zuschuss Wohneigentum. Zwei Prozent der Grunderwerbsteuer können zurückgefordert werden. Der Höchstsatz der Zahlung limitiert sich dabei auf 100.000 €. So lassen sich in NRW eine Menge Steuern sparen. Insgesamt hat das Bundesland 400 Millionen Euro dazu bereitgestellt. Der Antrag kann online über das Portal der NRW.Bank gestellt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Der Zuschuss richtet sich an Käufer, die eine Immobilie oder ein zu bebauendes Grundstück im Jahr 2022 erworben haben. Der notariell beglaubigte Kaufvertrag muss dazu zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 unterschrieben worden sein. Bei dem Kauf muss es sich außerdem um selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Der Käufer darf die Immobilie also nicht vermieten oder gewerblich nutzen, wenn er die Förderung erhalten möchte. Rechtlich reicht hier eine Eigennutzungsdauer von drei Jahren aus, nach diesem Zeitraum dürfen Sie die Immobilie gewerblich nutzen, ohne zu riskieren, den Zuschuss zurückzahlen zu müssen.
Ebenso muss der Kauf selbstverständlich grunderwerbsteuerpflichtig sein. Immobilien, die von Familienmitgliedern ersten Grades gekauft worden sind oder vererbt worden, erhalten das Fördergeld somit nicht.
Wie kann ich den NRW.Zuschuss beantragen?
Seit August 2022 können die Anträge online gestellt werden. Der Zeitraum wurde verlängert, sodass die Beantragung auch 2023 noch möglich ist. Der Antrag kann ausschließlich online über das Portal gestellt werden. Zusendungen von Dokumenten per Post oder E‑Mail ist ungültig. Angedacht war ein Bearbeitungszeitraum von sieben Wochen pro Antrag. Dieser hat sich durch hohe Nachfrage allerdings verzögert, sodass das Land mit Verzögerungen rechnet. Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit genauem Auszahlungsdatum.
Welche Informationen werden benötigt?
Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden einige Informationen und Dokumente zum Kauf der Immobilie benötigt. Folgende Informationen sollten Sie vor der Beantragung beisammen haben:
- Ihre Steuer-ID
- Ort der Immobilie
- Ausweisdokumente und Legitimationsunterlagen
- Notariell beurkundeter Kaufvertrag
- Grunderwerbssteuerbescheid plus Zahlungsnachweis (etwa in Form eines Kontoauszuges)
- Meldebescheinigung mit Adresse der Immobilie als Hauptwohnsitz (kann innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung nachgereicht werden)
- IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung
Sonderfälle
Kann ich den Zuschuss auf beantragen, wenn ich nur einen Teil meiner Immobilie selbst benutze? Ja, das geht. Dazu benötigen Sie Nachweise über die Größe des selbstgenutzten Teils des Gebäudes. Sie erhalten den Rabatt dann auch nur für den selbstgenutzten Teil.
Der Kauf wurde in Form einer Gesellschaft (GbR) abgewickelt, kann ich den Zuschuss trotzdem erhalten? Nein. Der NRW.Zuschuss richtet sich ausschließlich an natürliche Personen.
Professionelle Unterstützung
Sie sehen, dass sich in Nordrhein-Westfalen eine Menge Steuern mithilfe des Zuschusses sparen lassen. Statt der hohen Grunderwerbsteuer müssen Sie so nur noch 4,5 % zahlen – das ist weniger als in den meisten anderen Bundesländern.
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