2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Damit zu dem Zeitpunkt alle nötigen Daten und Berechnungen vollständig sind, müssen Grundstückbesitzer bereits heute aktiv werden. Was Sie als Immobilienbesitzer jetzt zu beachten haben und wie sich die Steuer für Ihre Immobilie verändern wird, lesen Sie hier.
Wozu werden meine Daten benötigt?
Um eine faire Berechnung der Grundsteuer zu erzielen, müssen die Grundstückspreise neu berechnet werden. Dazu benötigt das Finanzamt Daten zu Ihrem Grundstück. Diese können seit März 2022 in der „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ von jedem Hausbesitzer angegeben werden. Welche Daten hier genau nötig sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In jedem Fall sollten sie folgende Daten parat haben:
Da manche Bundesländer ein abgewandeltes Modell zur Berechnung der Grundsteuer nutzen, können unterschiedliche Informationen fällig werden. In den meisten Bundesländern wird allerdings das Bundesmodell angewandt. Hier sehen Sie, ob Ihr Bundesland dazugehört:
Wo finde ich die nötigen Daten?
Viele der Daten finden Sie im Grundbuch Ihrer Immobilie. Hier finden Sie in der Regel Informationen zu den Grundbuchdaten, der Wohn- und Grundstücksfläche, sowie den zugehörigen Garagen und Stellplätzen.
Andere Daten sind schwieriger aufzutreiben. In vielen Fällen lohnt sich ein Blick in die Kaufunterlagen. Zum Kauf waren in der Regel die meisten der Daten notwendig, die auch in der Feststellungserklärung abgefragt werden. Sollten Sie dennoch Unterlagen vermissen, finden Sie in der folgenden Übersicht Hilfe:
Dokument | Wo Sie es finden |
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Art der Nutzung | Liegenschaftskarte / Flurkarte, welche im örtlichen Katasteramt zu bekommen ist. |
Bodenrichtwert | Sollte der Bodenrichtwert nicht automatisch ausgefüllt werden, finden Sie im Internet kostenlose Bodenrichtwerttabellen. |
Aktenzeichen des Einheitswertes | Grundsteuerbescheid |
Wohnfläche | Grundakte des Grundbuches, im Kaufvertrag oder Bauplänen |
Mögliches Gebäudealter | Fertigstellungsanzeige, welche in der Bauakte im Bauamt zu finden ist. |
Grundstücksfläche | Grundakte des Grundbuches, welche beim Grundbuchamt einsehbar ist. |
Anzahl kleiner, mittlerer und großer Wohnungen | Müssen die Wohnungen der Immobilie einzeln angegeben werden, werden sie nach Größe sortiert. Klein < 60 m², Mittel 60 – 100 m², Groß > 100 m² |
Wo muss ich die Daten einreichen?
Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte muss über die Online-Plattform Elster eingereicht werden. Nur in Ausnahmefällen ist die postalische Übermittlung der Daten zulässig. Weitere Informationen dazu finden Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Tipp: Sollten Sie über kein Elster-Konto verfügen, können die Daten auch von Ihren Kindern oder Eltern übermittelt werden. Die Registrierung für ein eigenes Elster-Konto kann aus Sicherheitsgründen bis zu zehn Werktage dauern. So können Sie die Wartezeit schnell umgehen.
Was passiert als Nächstes?
Nachdem Sie Ihre Daten dem zuständigen Finanzamt erfolgreich übermittelt haben, berechnet dieses Ihre Grundsteuerwerte. Daraufhin erhalten Sie einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Keine der beiden Bescheide sind Zahlungsaufforderungen, sie dienen lediglich der Berechnung der neuen Hebesätze. Kontrollieren Sie die Informationen und heben Sie sie sicher auf.
Zur gleichen Zeit erhält die Gemeinde oder Stadt Ihre Daten vom zuständigen Finanzamt. Auf Basis dieser Daten erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid von Ihrer Gemeinde oder Stadt. Der Grundsteuerbescheid mit der neu berechneten Grundsteuer muss allerdings erst ab 2025 gezahlt werden, da die Grundsteuerreform erst dann in Kraft setzt.
Wozu sind die verschiedenen Bescheide gut?
Um die Höhe Ihrer Grundsteuer berechnen zu können, werden verschiedene Messwerte benötigt. Diese werden berechnet und daraufhin miteinander verrechnet. Mit der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer in Zukunft wie folgt berechnet:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz
Um die einzelnen Messwerte zu berechnen, sind die von Ihnen angegebenen Daten notwendig. Über die genauen Berechnungen werden Sie in den unterschiedlichen Bescheiden, die Sie vom Finanzamt und der Gemeinde oder Stadt erhalten, aufgeklärt.
Wird die Grundsteuer für meine Immobilie teurer?
Laut Bundesregierung soll die Neuerung der Grundsteuer keine Auswirkungen auf das Gesamtaufkommen der Steuer haben. Was Sie für Ihr Haus im Einzelfall zahlen müssen, ist dadurch allerdings nicht geklärt. Manche Besitzer zahlen mit der Reform mehr, andere zahlen weniger. Da die Zahlungen derzeit unfair verteilt sind, können diese Änderungen laut Bund nicht vermieden werden.
Die Hebesätze müssen von den Gemeinden und Städten selbst angepasst werden. Sie sollen laut Bund dafür sorgen, dass die Änderungen der Steuer für Besitzer von Immobilien möglichst neutral ausfallen.
Online finden Sie einige Grundsteuerrechner, mit denen Sie Ihre zukünftige Grundsteuer schätzen lassen können. Beachten Sie, dass die Ergebnisse keine Garantie für die tatsächliche Steuer darstellen. Sie dienen lediglich als Orientierung.
Was passiert, wenn ich meine Daten nicht abschicke?
Bis zum 31. Januar 2023 kann die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte noch eingereicht werden. Sollten Sie diese verspätet abgeben, können Mahnkosten auf Sie zukommen.
Sollten Sie die Mahnung ebenfalls ignorieren, müssen Sie mit Zwangsgeld von bis zu 25.000 € plus Verspätungszuschlag rechnen. Wer trotz allem keine Angaben einreicht, kann vom Finanzamt geschätzt werden. Dies ist in der Regel mit deutlich höheren Steuersätzen verbunden.
Sparen Sie sich unnötigen Stress und Kosten und schicken Sie Ihre Feststellungserklärung rechtzeitig ab. Als Immobiliengutachter bieten wir rund um das Thema Immobilien höchste Expertise. Unser Team stets Ihnen zur Beratung gern zur Verfügung.
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