Wertgutachten erweisen sich insbesondere für Eigentümer:innen von Immobilien oder Grundstücken als sinnvoll, da die Bestimmung des jeweiligen Werts eine Herausforderung darstellt. Der tatsächliche Wert setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen und ist mitunter beim Verkauf der Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung, eine wichtige Grundlage für faire Preisverhandlungen.
Was ist ein Wertgutachten?
Im Gegensatz zu einem Kurzgutachten oder einer schnellen Immobilienbewertung beziehungsweise einer groben Einschätzung ist ein Wertgutachten, auch Verkehrswertgutachten genannt, deutlich präziser und liegt viel näher am tatsächlichen (Markt-)Wert des Objektes. Dies wird durch eine von erfahrenen Sachverständigen umfassend und ausführlich durchgeführte Analyse ermöglicht, welche alle Aspekte, also auch individuelle Eigenschaften, berücksichtigt.
Verkehrswertgutachten sind vor Gericht zulässig und werden auch von öffentlichen Behörden anerkannt, da sie hohe Anforderungen erfüllen. Dadurch nehmen sie bei der Erstellung mehr Zeit in Anspruch, was sich jedoch in den meisten Fällen bezahlt macht. Abhängig von dem Verwendungszweck des kostenpflichtigen Wertgutachtens müssen gewisse Vorgaben zu Inhalt sowie der Form von den qualifizierten Immobiliengutachtern eingehalten werden.
Kostenlose Bewertungen, wie sie teils auch online zu finden sind, erweisen sich als grobe Annäherung und oftmals sehr ungenau. Ein Computerprogramm wertet wenige Faktoren aus, wobei wichtigen Aspekten wie zum Beispiel der Lage keine Beachtung geschenkt wird. Professionelle Wertgutachten, bei denen Fachleute Vor-Ort-Termine wahrnehmen, sind viel aussagekräftiger und gelten bei Uneinigkeiten als ein zuverlässiges Argument.
Was beinhalten Wertgutachten?
Während in eine unpräzise Immobilienbewertung nur einige Faktoren, beispielsweise Lage, Alter der Immobilie und Fläche, hineinfließen, werden bei Wertgutachten auch ausführliche Angaben zum aktuellen Zustand des Objektes gemacht. In der Regel ist das Gutachten wie folgt aufgebaut:
Die umfangreiche Beschreibung enthält Informationen zu den begutachteten Eigenschaften der Immobilie, also meist zum Grundstück, (ggf. Außenbereich,) Gebäude und auch dem (ehemaligen, aktuellen, zukünftigen) Verwendungszweck.
Kurzgutachten
Wie am Anfang bereits kurz erwähnt, wird zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten unterschieden. Der Unterschied liegt im Umfang und der Rechtsgültigkeit.
Kurzgutachten sind deutlich kürzer und bei Weitem nicht so detailliert, jedoch benötigen sie nicht so viel Zeit für die Erstellung und kostengünstiger. Sie sind bei außergerichtlichen Einigungen, demnach etwa bei Kauf, Verkauf oder Ausbezahlung, von Vorteil.
Als Grundlage dienen Marktdaten, mithilfe dessen zertifizierte Sachverständige einen Preis ermitteln, welchen Verkäufer:innen bei der Veräußerung erzielen könnten.
Wenn möglichst schnell eine Einschätzung erforderlich ist, Auftraggebende nur eine knappe Zusammenfassung verlangen oder von vornherein klar ist, dass der Wert niedrig ist, sollte ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben werden. Mit diesem können andere Parteien einen kleinen Überblick gewinnen oder Marktwerte überprüfen.
Welche Verfahren werden für Verkehrswertgutachten eingesetzt?
Abhängig vom Zweck können für Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten genannt, drei verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen:
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Vergleichswertverfahren
Dabei kann das letztendliche Wertgutachten mithilfe von mehr als nur einer Methode erstellt werden. So wird sichergestellt, dass der bestimmte Wert möglichst präzise ist und viele Daten in die Berechnung einbezogen werden. Als gesetzliche Grundlage dient die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), genauer gesagt die Paragraphen § 8 Abs. 1 S. 1 und §§ 15–23.
Ertragswertverfahren
Dieses Verfahren ist für Renditeimmobilien, zum Beispiel Mehrfamilienhäuser gedacht, da Eigentümer:innen mit diesen Arten von Immobilien Erträge erwirtschaften und der Grundsatz darin liegt, herauszufinden, wie viel Gewinn realisiert werden kann.
Gerechnet wird mit dem Bodenwert des Grundstücks sowie dem Gebäudeertragswert und dem Liegenschaftszins.
Auf den Gebäudeertragswert kommt man mit der Summe der Mieteinnahmen und den Bewirtschaftungskosten des Objektes.
Sachwertverfahren
Mit Zuhilfenahme des Sachwertverfahrens erstellen Sachverständige Wertgutachten für eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäuser oder auch Immobilien, die einer Renovierung bedürfen.
Hierbei werden Bodenwert und Gebäudesachwert, welcher sich unter anderem mit den Herstellungskosten des Hauses berechnen lässt, benötigt.
Es werden auch Wertminderungen, die dem Alter und folglich Abnutzungen zu verschulden sind, berücksichtigt, allerdings kann das Ergebnis vom Marktwert abweichen, da dieser Aspekt hier keine Rolle spielt.
Vergleichswertverfahren
Für die Anwendung dieses Verfahrens wird eine ausreichende Anzahl an Grundstücken in der Umgebung vorausgesetzt, welche ähnliche Merkmale, wie das zu begutachtende Objekt besitzt.
Es eignen sich hierbei besonders selbst genutzte Immobilien, Grundstücke, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser in einer Siedlung mit ähnlicher Bauweise und so weiter.
Auch hier wird der Bodenwert zur Erstellung des Wertgutachtens hinzugezogen, jedoch bilden die Vergleichspreise, also aktuelle Marktwerte der ähnlichen Immobilien, die Grundlage.
Wann wird ein Wertgutachten benötigt?
Es gibt dabei verschiedene Gründe oder Anlässe, zu denen Wertgutachten von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken erstellt werden sollten. Darunter
- Erbstreitigkeiten
- steuerliche Zwecke
- Zwangsversteigerungen
- gerichtliche Auseinandersetzungen anlässlich einer Scheidung
- zur Bestimmung des Betriebsvermögens
um nur einige zu nennen. Ob ein Verkehrswertgutachten benötigt wird und welches Gutachten sich am besten eignet, hängt meistens davon ab, ob es vor Gericht Bestand haben soll.
Ferner stehen Banken in der Pflicht, mit Wertgutachten über die Kreditvergabe für Immobilien zu entscheiden. In den meisten Fällen greifen diese auf das Sachwertverfahren zurück. Das Finanzamt ermittelt mithilfe von Standardverfahren den Verkehrswert von Immobilien, um die Höhe von jeweiligen Erbschaftssteuern festzusetzen. Oftmals liegt dieser Wert höher als der tatsächliche, weshalb sich eine Verkehrswertermittlung durch einen anerkannten Gutachter für Erben lohnen kann.
Falls eine Immobilie aufgrund einer Scheidung zwischen beiden Parteien oder bei einem Todesfall unter mehreren Parteien aufgeteilt werden soll, hilft das Wertgutachten dabei, den Wert gerecht zu verteilen. Ebenfalls ist es notwendig oder sehr zu empfehlen, wenn Häuser in die Vermögensaufstellung einbezogen werden sollen oder im Rahmen der Festlegung eines Kreditbetrags.
Ein gerichtsfestes Gutachten ist zwar nicht bei Kauf oder Verkauf eines Hauses erforderlich, doch es kann durchaus hilfreich sein, um möglichst nah an den Wert des Objektes zu kommen. Darauf basierend kann eine Einigung mit dem Verkäufer oder Käufer erzielt werden, da das Gutachten in der Regel ein unstrittiges Argument darstellt.
Wie viel ist meine Immobilie wert?
Falls Sie sich in eine der oben geschilderten Lagen wiederfinden und ein gerichtsfestes Wertgutachten von ihrer Immobilie erstellen lassen möchten, können dies die Immobiliengutachter Rhein-Ruhr für Sie übernehmen. Gemeinsam klären wir ab, welche unserer Dienste Sie in Anspruch nehmen wollen und welches Gutachten sich für Ihre individuellen Vorhaben eignet.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und tiefgreifenden Kenntnissen über den Immobilienmarkt können Sie sich auf unsere kompetenten Gutachter verlassen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten!
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